Bitte keine Werbung: Warum berücksichtigen viele Politikerinnen und Politiker diesen Wunsch ihrer Wähler nicht?
Warum werden die Wünsche der Wählerschaft nicht berücksichtigt?
Bitte keine Werbung: Bitte keine kostenlosen Zeitungen, Handzettel & Wurfsendungen.
Dieses Schild ist auf vielen Briefkästen in der Schweiz angebracht.
Es ist wieder Wahlkampf. Politikerinnen und Politiker kümmern sich jedoch nicht um den Wunsch ihrer Wählerinnen und Wähler sondern verteilen unadressierte Wahlwerbung munter in sämtliche Briefkästen, auch wenn ausdrücklich steht, das solche Werbung nicht erwünscht ist.
Im Prinzip steht dem Eigentümer, Besitzer oder Mieter einer Wohnung, der sich durch diesen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt!
Der Stopp-Kleber basiert auf einem Abkommen zwischen der Post, Konsumentenorganisationen und privaten Verträgerfirmen.
Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind:
- Sendungen von Behörden, Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen von Bund, Kantonen und Gemeinden
- amtliche Anzeiger und Printmedien, die als amtliches Publikationsorgan gelten.
- Je nach Auslegung zählen auch weitere Sendungen zu diesen Ausnahmen: Sendungen von politischen Parteien und Organisationen, nicht-kommerzielle Sendungen wie Blutspendenaufrufe, Informationen z. B. über Bauvorhaben, Spendenaufrufe von Zewo-zertifizierten Unternehmen.
Bei praktisch allen Parteien steht der Umweltschutz im Partei- und Wahlprogramm! Trotzdem foutiert man sich um den Wunsch der Wählerschaft, dass sie keine unadressierte Werbung im Briefkasten wünschen. Einzelne Kandidaten werben mit ihren Flyern für sich und für das angestrebte Mandat und verstoßen ganz klar gegen die Vereinbarung!
Dieses Vorgehen ist schlecht für die Umwelt (das bedruckte Papier landet meist sofort im Altpapier) und zusätzlich ist es respektlos gegenüber den Wählerinnen und Wählern.
Wie soll ich einer Politikerin oder einem Politiker vertrauen, wenn die einfachsten Regeln des Anstandes nicht befolgt werden und vorsätzlich gegen den Willen der Wählerschaft verstossen wird?
Adressierte Werbung ist nicht verboten und die Politikerin und Politiker sollten deshalb die Wählerschaft selektiv bezüglich ihres Anliegens anschreiben.
Informationen dazu auch unter folgenden Link's:
Stiftung für Konsumentenschutz
Schweizer Lauterkeitskommision
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Baden (3)
ETH Zürich (2)
HORIZON (1)
Kappelerhof (1)
Kundenbetreuung (1)
Migros (1)
Politik (2)
Rahmenabkommen (1)
Wahlkampf (1)
Werbung (1)
ETH Zürich (2)
HORIZON (1)
Kappelerhof (1)
Kundenbetreuung (1)
Migros (1)
Politik (2)
Rahmenabkommen (1)
Wahlkampf (1)
Werbung (1)
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